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Verfasst am:
30. Jan. 2011, 17:23 • (Kein Titel)
Der Punkt sieht auch nicht wie Sensordreck aus, aber in dieser ausgeprägten Form hab ich's auch noch nicht gesehen, das ist heftig.
Wenn bei neuen K-5 überhaupt etwas zu sehen ist wie bei deiner, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass später noch mehrere erscheinen.
Musst wohl noch mal tauschen, so sieht's auf Dauer nicht gut aus.
Das ist doch hoffentlich nicht eine 39er Seriennummer? _________________ Gruß,
Rudolf
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Verfasst am:
30. Jan. 2011, 17:39 • (Kein Titel)
Dieser weiße Fleck schaut aus wie ein Pixelfehler, nur halt in XXXXXXL-Ausführung. Das ist selbst dem Mapping zu viel.
Ich hatte meine erste K-5 Anfang Januar direkt zu Pentax nach Hamburg geschickt und bekam vorigen Mittwoch diese Austausch-Kamera. Ich habe mich noch gewundert, warum das keine aus neuerer Produktion war, sondern schon am 16.11.10 hergestellt wurde. Klar, die Seriennummer ist 3909xxx und eine winzig kleine Perlenkette war auch vorhanden (auf den Bildern rechts neben dem weißen Fleck zu sehen), aber mit der hätte ich eigentlich leben können.
Mit dem riesigen weißen Punkt kann ich aber definitiv nicht leben. Noch dazu, weil der auch auf Blende-8-Bildern zu sehen ist. Ich warte mal ab, was der Pentax-Support morgen meint.
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Verfasst am:
30. Jan. 2011, 18:05 • (Kein Titel)
« hs57 » hat folgendes geschrieben:
Wie ist denn eigentlich die Rechtliche Lage, kann ich als Kunde darauf bestehen das meine derzeitige Kamera nachgebessert wird, wenn ich
einen Austausch gegen eine andere Kamera nicht möchte...?
LG
Hartmut
Interessante Frage. Letztendlich kann der Händler entscheiden ob er nachbesseern will oder wandeln. Einen Hersteller rechtlich dazu zwingen das Produkt sofern es sich n icht um eine spezielle Sonderanfertigung oder ein Kunstwerk handelt, instandzusetzen ist mir nicht bekannt. Vielleicht gibt es ja einen Juristen hier im Forum der mitliest und das genauer sagen kann ... wirklich spannende Frage
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Verfasst am:
30. Jan. 2011, 18:20 • (Kein Titel)
@jllo66
Sieht genauso aus wie mein Fleck nur war bei mir das Innere etwas dunkler. Anfangs war es so ein wässriges etwas bevor es zum fetten Fleck wurde.
War bei Dir an der Stelle vorher auch so was ähnliches oder tauchte der Fleck plötzlich auf ? (rein interessehalber die Frage)
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Verfasst am:
30. Jan. 2011, 18:27 • (Kein Titel)
Nun, ich habe die Kamera ja erst seit Mittwoch, aber bis gestern (habe alle Fotos nochmal angeschaut) war an dieser Stelle noch nichts zu sehen. Absolut nichts!
Ich habe mir ohnehin schon angewöhnt, jeden Tag ein Blende-22-Foto zu machen, um die Veränderung von Sensorflecken festzuhalten. Eigentlich krank, aber was will man machen, wenn man eine frühe 39er Kamera bekommt.
Mir scheint, dass dieser weiße Fleck kein Schmutz ist, sondern ein Defekt am Sensor selbst.
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Verfasst am:
30. Jan. 2011, 20:09 • (Kein Titel)
Hast du denn schon mal eine Sensorreinigung gemacht?
Wenn nicht, solltest du das mal machen. _________________ Wieland PENTAX, mysterium quod absconditum fuit ...
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Verfasst am:
30. Jan. 2011, 22:15 • (Kein Titel)
Ich warte mal ab, was der Pentax-Support schreibt. Zu Maerz kann ich die Kamera dann immer noch schicken. Ist mir fast lieber, als wenn ich selber am Sensor herumpfusche.
Dazu kommt: Wenn ich sie jetzt einschicke, bekomme ich sicher wieder ein Exemplar mit niedriger 39er Seriennummer, das vermeintlich überprüft wurde.
Irgendwann habe selbst ich keine Lust mehr auf diese Sensorlotterie.
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Verfasst am:
31. Jan. 2011, 02:06 • (Kein Titel)
Ich habe jetzt nochmal die Bilder vom Tag zuvor durchgesehen und darunter war auch eins vom Himmel und mir scheint, dass sich da das Unheil bereits angebahnt hat. Der Ausschnitt ist exakt der gleiche. Zur Verdeutlichung habe ich ein paar Regler hochgezogen.
Seht ihr die "Blase" in der Bildmitte? Das ist genau die Position, in der jetzt dieser Punkt ist. Wie eine Flüssigkeit, die umhergewabert ist und sich jetzt zu einem Punkt verdichtet hat.
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Verfasst am:
31. Jan. 2011, 02:22 • (Kein Titel)
« RalfS » hat folgendes geschrieben:
« hs57 » hat folgendes geschrieben:
Wie ist denn eigentlich die Rechtliche Lage, kann ich als Kunde darauf bestehen das meine derzeitige Kamera nachgebessert wird, wenn ich
einen Austausch gegen eine andere Kamera nicht möchte...?
LG
Hartmut
Interessante Frage. Letztendlich kann der Händler entscheiden ob er nachbesseern will oder wandeln. Einen Hersteller rechtlich dazu zwingen das Produkt sofern es sich n icht um eine spezielle Sonderanfertigung oder ein Kunstwerk handelt, instandzusetzen ist mir nicht bekannt. Vielleicht gibt es ja einen Juristen hier im Forum der mitliest und das genauer sagen kann ... wirklich spannende Frage
Soweit keine individuellen Vereinbarungen getroffen sind, richtet's sich i.d.R. nach den § 437 ff. BGB, AGB und Garantiebestimmungen sind jeweils individuell zu prüfen.
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
§ 441 Minderung
(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.
(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.
(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.
§ 442 Kenntnis des Käufers
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
(2) Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen, auch wenn es der Käufer kennt.
§ 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
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Verfasst am:
31. Jan. 2011, 08:30 • (Kein Titel)
Hallo.
Also kann man nach (§ 442 Kenntnis des Käufers) ab sofort bei einem Neukauf keine Wandlung mehr verlangen, da der Fehler ja nun bekannt ist, wenn man es genau nimmt.
Pentax hat schriftlich nur eine Reparatur angeboten, keinen Austausch und keine Wandlung.
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Verfasst am:
31. Jan. 2011, 08:38 • (Kein Titel)
« jlo66 » hat folgendes geschrieben:
Ich habe jetzt nochmal die Bilder vom Tag zuvor durchgesehen und darunter war auch eins vom Himmel und mir scheint, dass sich da das Unheil bereits angebahnt hat. Der Ausschnitt ist exakt der gleiche. Zur Verdeutlichung habe ich ein paar Regler hochgezogen.
Seht ihr die "Blase" in der Bildmitte? Das ist genau die Position, in der jetzt dieser Punkt ist. Wie eine Flüssigkeit, die umhergewabert ist und sich jetzt zu einem Punkt verdichtet hat.
Jeep genau so ein wässriges etwas war auch bei mir der Anfang vom Ende
Der Käufer weiss ja meist nicht, ob die ausgelieferten Kamera den Fehler nun hat oder nicht.
Wenn er sie beim Händler checkt, den Fehler sieht und sie trotzdem zum vollen Preis nimmt
- genau davon ist jedoch bei einem Produktionsfehler wie diesem abzuraten, wenn man
vorhat, den Fehler nicht so hinzunehmen wie er ist.
Ein Kratzer im Gehäuse beispielsweise, da kann man dann einen Preisnachlass aushandeln,
und der §442 schliesst dann eben aus, dass man hinterher trotzdem reklamiert.
Allgemein bekannt ist ja nur, dass solche Fehler auftreten können, das ist bei §442 jedoch
nicht gemeint.
Gruss,
Jakob _________________ Ich kann die Leute nicht ausstehen, die ständig Triumphe erringen über die Bescheidenheit der anderen. (Charles de Secondat)
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Verfasst am:
31. Jan. 2011, 09:38 • (Kein Titel)
« jlo66 » hat folgendes geschrieben:
Ich habe jetzt nochmal die Bilder vom Tag zuvor durchgesehen und darunter war auch eins vom Himmel und mir scheint, dass sich da das Unheil bereits angebahnt hat. Der Ausschnitt ist exakt der gleiche. Zur Verdeutlichung habe ich ein paar Regler hochgezogen.
Seht ihr die "Blase" in der Bildmitte? Das ist genau die Position, in der jetzt dieser Punkt ist. Wie eine Flüssigkeit, die umhergewabert ist und sich jetzt zu einem Punkt verdichtet hat.
Sehr interessant!
Im negativen Sinne.
Als wenn sich da diese Pfütze zu einer Singularität zusammengezogen hat. _________________ Wieland PENTAX, mysterium quod absconditum fuit ...
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Verfasst am:
31. Jan. 2011, 10:03 • (Kein Titel)
links sieht aus, wie eine Flüssigkeit zwischen den Objektträgern eines Mikroskops.
Mitte hat sich die Flüssigkeit durch eigene Oberflächenspannung kreisförmig zusammengezogen. Dies geht, wenn sich der Abstand der "Objektträger erhöht hat, oder die Flüssigkeit durch die Spalten verdampft ist
Rechts scheint sich die Flüssigkeit ganz, oder bis auf einen kleinen Rest verdünnisiert zu haben. Dabei hat sie gelöste Bestandteile zurückgelassen, bzw die Sensorfläche durch diese Bestandteile zerstört, bzw durch Verschmutzung "geblendet"
Das dürfte was für die Tonne sein...
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Verfasst am:
31. Jan. 2011, 10:21 • (Kein Titel)
@ blende8: Ist nicht ganz korrekt. Das erste Bild ist vom 29.01. mit Blende 22, das zweite vom 30.01. mit Blende 8 und das dritte ebenfalls vom 30.01. mit Blende 22, quasi zeitgleich mit dem zweiten Bild geschossen.
Es gab also keine Entwicklung in verschiedenen Stadien, sondern aus der Blase entwickelte sich - plopp - der weiße Fleck.
Man könnte das aber tatsächlich so interpretieren wie das Verhalten einer Flüssigkeit zwischen den Objektträgern eines Mikroskops.
Zuletzt bearbeitet von jlo66 am 31. Jan. 2011, 10:24, insgesamt einmal bearbeitet